Häusliche Betreuung
Das ist eine Leistung von der Krankenkasse.
Also Geld von der Krankenasse.
Mit dem Geld können wir Menschen bezahlen.
Die Kinder und Jugendliche oder junge Erwachsene unterstützen und begleiten.
Wir machen das, was die Person oder die Eltern möchten.
Wir helfen dann das Geld von der Krankasse zu bekommen.
Wer darf diese Hilfe bekommen?
- Menschen mit einer geistigen Behinderung
- Menschen mit einer körperlichen Behinderung
- Menschen mit einer seelischen Erkrankung
- Menschen die Pflege brauchen (Zum Beispiel Hilfe beim Anziehen.)
Ob Jemand das Geld bekommt, entscheidet die Krankenkasse.
Die Krankenkasse lässt ein Gutachten erstellen.
Dieses Gutachten erstellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen.
Das ist eine Behörde die oft Gutachten für die Krankenkasse erstellt.
Also ein Brief, in dem steht, ob jemand etwas von der Krankasse bekommen soll oder nicht.
Wenn die Krankasse diesen Brief bekommt, entscheidet sie darüber.
In diesem Brief steht wie viel Geld das ist. Das sind meistens 125 Euro.
Dieses Geld bekommen nicht die Eltern oder Familien.
Die Eltern oder Familien bekommen eine Rechnung von uns.
Ein Brief in dem steht, wie viel man bezahlen muss.
Diese Rechnung kann an die Krankasse geschickt werden.
Die Krankasse zahlt dann das Geld an die Eltern oder Familien zurück.
Dann wird das Geld aber vorher von den Eltern oder Familien bezahlt.
Oder die Eltern oder Familien unterschreiben eine Abtretungserklärung.
Das ist ein Brief, mit dem uns erlaubt wird das Geld direkt von der Krankasse zu bekommen.